Wer ist zulagenberechtigt und erhält die staatliche Förderung?


Die Zulagenförderung vom Staat erhalten alle förderberechtigten Personen. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um zu diesem Personenkreis zu zählen. Grundsätzlich sind dies Eltern in der Kindererziehungszeit, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (auch Minijob) und deren Ehegatten, sowie weitere Personengruppen wie in der folgenden Übersicht aufgeführt.


Förderberechtigter Personenkreis:

  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung:

    • Kindererziehende für die Dauer der Kindererziehungszeit

    • Arbeitnehmer, die in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis

    • Auszubildende

    • Behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind

    • Rentenversicherungspflichtige Selbständige

    • Geringfügig beschäftigte Personen (Minijob), die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben

    • Personen, die von einem Leistungsträger Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld beziehen

    • Bezieher von Vorruhestandsgeld, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren

    • Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende, wenn sie aufgrund gesetzlicher Pflicht Wehrdienst oder Zivildienst leisten

  • Beamte und Empfänger von Amtsbezügen (Beamte, Richter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit usw.)

  • Ehegatten von Begünstigten, die nicht selbst zum förderberechtigten Personenkreis gehören

  • Arbeitssuchende (mit oder ohne Leistungsbezug)

  • Bezieher von Arbeitslosengeld II (erwerbsfähige Hilfebedürftige zwischen 15 und 65 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die keine Altersrente beziehen)

  • Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit erhalten (unmittelbar davor pflichtversichert oder unmittelbar vor dem Bezug der Versorgung wegen Dienstunfähigkeit Anwartschaften in dem betreffenden Alterssicherungssystem erworben)

  • Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte

  • Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Zulageberechtigter Personenkreis (http://www.deutsche-rentenversicherung.de)
Am besten sollte man sich bei einem unabhängigen Makler bzw. Berater über die eigene Zulagenberechtigung informieren und eine Berechnung der möglichen Förderung anfordern.


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