Die Zusatzrente für Eltern und Hausfrauen
Der Staat fördert die Zusatzrente mit bis zu 26.350 Euro!
Seit 2008 gibt es 300 Euro an Kinderzulage je Kind pro Jahr und
für Kinder, die ab 2008 geboren sind. Bei einer Familie und Mutter mit 3 Kindern sind das
900 Euro zzgl. der Grundzulage von 154 Euro pro Jahr. Über 25 Jahre sind das mindestens
1.054 Euro an Zulagenförderung vom Staat pro Jahr für die Mutter, der laut Gesetz die
Kinderzulage prioritär zusteht, es sei denn die Ehepartner treffen eine andere Vereinbarung.
Das macht über einen Förderzeitraum von 25 Jahren insgesamt bis zu 26.350 Euro an staatlicher
Förderung, die man sich nicht entgehen lassen sollte für die spätere Zusatzrente im Alter.
Das "Zulagensparen" für den Ruhestand macht es möglich - damit können sich nun auch berufstätige
Mütter und nicht berufstätige Hausfrauen mit wenig oder gar kein Einkommen ein kleines, persönliches
finanzielles Polster fürs Alter aufbauen. Möglich wird das durch die staatliche Förderung mit bis
zu 26.350 Euro. Frauen müssen dafür derzeit ganze fünf Euro im Monat einzahlen. "Die lukrativste
Geldanlage überhaupt", ist Ines Wilck von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
überzeugt.
Soviel bekommen Eltern für sich und ihre Kinder:
|
Die wenigsten Frauen wissen allerdings von dieser Möglichkeit. Und wer sie in jungen Jahren
ergreift, hat Zeit genug, einen ansehnlichen Rentenanspruch anzusammeln. Vom Staat ist zwingend
vorgeschrieben: Entweder ein rentenversicherungspflichtiger Ehemann, die dreijährige
Kindererziehungszeit oder wenigstens ein
Mini-Job unter bestimmten Vorzeichen muss vorhanden sein. Wenn der Ehemann ein pflichtversicherter
Angestellter, Beamter, Landwirt oder Berufssoldat und damit selbst förderfähig ist, kann die
Ehefrau selbst einen eigenständigen Vertrag abschließen, auch ohne eigenen Job und Einkommen.
Die Hausfrau muß dann für ihren Partnervertrag lediglich 5 EUR im Monat bzw. 60 EUR pro Jahr
an Eigenbeiträgen einzahlen.
Auch eine in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigte Mutter kann die
Zulagen beantragen, wenn sie selbst rentenversicherungspflichtig ist - dann muss sie selbst einen
Eigenbeitrag von 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich Zulagen in ihren
Altersvorsorgevertrag einzahlen und bekommt dann auch die volle staatliche Förderung.
Am besten sollte man sich bei einen unabhängigen Makler bzw. Berater informieren und sich eine
Berechnung zur eigenen Zulagenförderung geben lassen.
Mit dem nebenstehenden Formular können Sie kostenlos und unverbindlich den Antrag auf die staatlichen Kinderzulagen und den unabhängigen Anbietervergleich anfordern.
Sie erhalten kostenlos und unverbindlich ein konkretes Angebot mit der Berechnung Ihrer persönlichen Höhe an Kinderzulagen mit dem Testsiegerangebot.
|
|
|
|