Die Zusatzrente für Eltern und Hausfrauen

 Der Staat fördert die Zusatzrente mit bis zu 26.350 Euro!


Seit 2008 gibt es 300 Euro an Kinderzulage je Kind pro Jahr und für Kinder, die ab 2008 geboren sind. Bei einer Familie und Mutter mit 3 Kindern sind das 900 Euro zzgl. der Grundzulage von 154 Euro pro Jahr. Über 25 Jahre sind das mindestens 1.054 Euro an Zulagenförderung vom Staat pro Jahr für die Mutter, der laut Gesetz die Kinderzulage prioritär zusteht, es sei denn die Ehepartner treffen eine andere Vereinbarung. Das macht über einen Förderzeitraum von 25 Jahren insgesamt bis zu 26.350 Euro an staatlicher Förderung, die man sich nicht entgehen lassen sollte für die spätere Zusatzrente im Alter.
Das "Zulagensparen" für den Ruhestand macht es möglich - damit können sich nun auch berufstätige Mütter und nicht berufstätige Hausfrauen mit wenig oder gar kein Einkommen ein kleines, persönliches finanzielles Polster fürs Alter aufbauen. Möglich wird das durch die staatliche Förderung mit bis zu 26.350 Euro. Frauen müssen dafür derzeit ganze fünf Euro im Monat einzahlen. "Die lukrativste Geldanlage überhaupt", ist Ines Wilck von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) überzeugt.

Soviel bekommen Eltern für sich und ihre Kinder:



Die wenigsten Frauen wissen allerdings von dieser Möglichkeit. Und wer sie in jungen Jahren ergreift, hat Zeit genug, einen ansehnlichen Rentenanspruch anzusammeln. Vom Staat ist zwingend vorgeschrieben: Entweder ein rentenversicherungspflichtiger Ehemann, die dreijährige Kindererziehungszeit oder wenigstens ein Mini-Job unter bestimmten Vorzeichen muss vorhanden sein. Wenn der Ehemann ein pflichtversicherter Angestellter, Beamter, Landwirt oder Berufssoldat und damit selbst förderfähig ist, kann die Ehefrau selbst einen eigenständigen Vertrag abschließen, auch ohne eigenen Job und Einkommen. Die Hausfrau muß dann für ihren Partnervertrag lediglich 5 EUR im Monat bzw. 60 EUR pro Jahr an Eigenbeiträgen einzahlen.

Auch eine in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigte Mutter kann die Zulagen beantragen, wenn sie selbst rentenversicherungspflichtig ist - dann muss sie selbst einen Eigenbeitrag von 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich Zulagen in ihren Altersvorsorgevertrag einzahlen und bekommt dann auch die volle staatliche Förderung. Am besten sollte man sich bei einen unabhängigen Makler bzw. Berater informieren und sich eine Berechnung zur eigenen Zulagenförderung geben lassen.


Mit dem nebenstehenden Formular können Sie kostenlos und unverbindlich den Antrag auf die staatlichen Kinderzulagen und den unabhängigen Anbietervergleich anfordern. Sie erhalten kostenlos und unverbindlich ein konkretes Angebot mit der Berechnung Ihrer persönlichen Höhe an Kinderzulagen mit dem Testsiegerangebot.

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